Unerlaubter Aufenthalt und illegale Erwerbstätigkeit
Die Fahnder waren den ausländischen Männern bei Kontrollen auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst auf die Schliche gekommen. Wie sich herausstellte, hatten beide im Bundesgebiet alle Hände voll zu tun - allerdings ohne Arbeitsgenehmigung! Die illegale Erwerbstätigkeit führte zum unerlaubten Aufenthalt. Deshalb sind die Schwarzarbeiter von der zuständigen Ausländerbehörde später aus Deutschland ausgewiesen worden.
Im Falle des 41-Jährigen wurde illegal erlangtes Arbeitsentgelt i. H. v. 3000,00 Euro sichergestellt. Der 44-Jährige musste eine Sicherheitsleistung i. H. v. 350,00 Euro hinterlegen. Gegen den ukrainischen Staatsangehörigen ist außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweise eingeleitet worden. In seinem Gepäck fand sich eine gefälschte rumänische ID-Karte, die ebenfalls sichergestellt wurde.