Insbesondere der Auflieger stellte ein Sicherheitsrisiko dar. Die Federpriden einer Achse fehlten vollständig und die Federschwinge schleifte auf der Fahrbahn, dass sogar Funken während der Fahrt flogen. Der Fahrer hatte die Achse sogar mit einem Spanngurt versucht zu fixieren, um überhaupt fahren zu können. Der allgemeine Zustand des Aufliegers war alles - nur nicht sicher. Ein Gutachter bestätigte die absolute Verkehrsunsicherheit und untersagte die Weiterfahrt. Es folgen eine Anzeige gegen den Fahrer und die Einleitung eines Einziehungsverfahrens zur Abschöpfung des unlauter erlangten Gewinns durch die Nutzung des verkehrsunsicheren Aufliegers gegen den Halter. Die Bußgeldstelle der Landesdirektion wird sich mit dem Fall befassen.
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