Mit gekühlten Zeitschriften gestoppt
Trotz des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes befuhr der 50-Jährige die BAB 4 in Richtung Dresden. Um die Beamten zu täuschen, hatte er sogar das Kühlaggregat seines Aufliegers in Betrieb genommen. An Bord hatte er jedoch 18 Tonnen Zeitschriften, für die kein Grund bestand, trotz des Fahrverbotes befördert zu werden. Die aufmerksamen Polizisten untersagten dem Lkw-Lenker bis 22:00 Uhr die Weiterfahrt und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Den Mann erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro. Sollte seine Firma die Tour angeordnet haben, werden auf diese mehr als 500 Euro zukommen. Die Bußgeldstelle der Landesdirektion wird sich mit dem Fall befassen.