Die Ursache dafür stellten die Bundespolizisten bei der anschließenden Kontrolle auf dem Gelände des Rasthofes Oberlausitz fest: Der Auflieger hatte im wahrsten Sinne des Wortes ein Rad ab. Offenbar erlitt der Trailer zuvor einen Reifenschaden. Um Zeit und Reparaturkosten zu sparen, hatte der 40-jährige Fernfahrer die auf der rechten Seite radlose Achse mit Spanngurten hochgebunden und war einfach weitergefahren. In dem verkehrsunsicheren Zustand ging es natürlich nicht mehr weiter. Die Streife untersagte dem Fahrer die Weiterreise, bis der Auflieger repariert wurde. Die Bußgeldstelle der Landesdirektion wird sich mit dem Fall befassen.
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