Das konnte die Streife der Autobahnpolizei natürlich nicht ungestraft lassen und lotste den Brummi-Fahrer am Mittwochmorgen auf den Parkplatz Am Wacheberg der BAB 4. Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer unter anderem jede Menge Gas-Feuerzeuge transportierte. Diese fallen jedoch unter das Gefahrgutrecht. Entsprechende Beförderungspapiere und Kennzeichnungen waren nicht vorhanden. Auch die Ladungssicherung wies Mängel auf, woraufhin eine intensive Einweisung erfolgte. Die Ordnungshüter fertigten entsprechende Anzeigen.
Laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 15. Januar 2019 kann bei der Nutzung eines elektronischen Gerätes während der Fahrt von einer vorsätzlichen Tat ausgegangen werden. Der normale Bußgeld-Regelsatz von derzeit 100 Euro für diesen Verstoß kann somit bis auf das Doppelte angehoben werden.