„Elefantenrennen“ geahndet: Lkw brauchte fünf Kilometer zum Überholen
Für etwa vier Minuten blockierte der Laster die linke Fahrspur. Dahinter staute sich der Verkehr. Die Polizisten lotsten das Gespann an der Anschlussstelle Bautzen-Ost von der Autobahn, um dem Fernfahrer seinen Überholverstoß zu erklären.
Doch der 64-Jährige war sich keiner Schuld bewusst. Dass er rein rechnerisch einen Geschwindigkeitsüberschuss von rund 20 km/h bräuchte, um überholen zu dürfen, war ihm - so wie wahrscheinlich vieler seiner Kollegen - nicht bekannt. Der Lkw hätte nach geltender Rechtsprechung höchstens 45 Sekunden benötigen dürfen, um unter Beachtung des Sicherheits-abstandes auszuscheren, zu dem langsameren Fahrzeug aufzuschließen, an diesem vorbeizufahren und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes wieder einzuscheren. Auch wenn auf dem Streckenabschnitt kein generelles Überholverbot für Lkw bestand, war das Manöver so nicht regelkonform und wird ein Bußgeld nach sich ziehen.
Damit nicht genug. Die Verkehrspolizisten schauten sich auch den technischen Zustand des betroffenen Lasters genau an. Die Bremse am Anhänger war defekt, alle Bremsscheiben waren durchgerissen. Ein technischer Sachverständiger stufte den Anhänger als verkehrsunsicher ein. Daraufhin untersagten die Polizisten dem Mann die Weiterfahrt.
Der 64-jährige Fahrer und auch der Halter des in Polen zugelassenen Gespanns sind nicht das erste Mal mit technischen Mängeln an einem Lkw polizeilich in Erscheinung getreten. Darum wird die Polizei der Bußgeldstelle der Landesdirektion empfehlen, nicht das üblicherweise fällige Bußgeld, sondern einen spürbar höheren Betrag zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten anzusetzen.