Der Halter des Fahrzeuges, ein 35-jähriger Pole, und sein Beifahrer, ein 44-jähriger Pole, waren mit drei Ukrainern vor kurzem aus Polen eingereist. Die Kontrolle des mitgeführten Gepäcks der Ukrainer brachte jede Menge Arbeitskleidung zum Vorschein. Der Fahrer des Crafter gab an, dass alle Insassen bei ihm in der Firma angestellt sind. Dafür konnte er auch Belege vorweisen. Er wolle nur kurz nach Leipzig fahren, um sich dort ein Auto zu kaufen. Die Ukrainer gaben an, nicht zu wissen, wohin sie in Deutschland fahren.
Auf Grund der Gesamtumstände mussten die Beamten davon ausgehen, dass der polnische Fahrer nach Deutschland eingereist ist, um mit den Insassen zusammen einer Arbeit nachzugehen. Die vorgelegten Dokumente der Ukrainer berechtigen sie, in Polen legal einer Tätigkeit nachzugehen. Für Deutschland benötigen sie einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. Dies lag nicht vor. Somit ist ihre Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet unerlaubt. Eine Zurückschiebung nach Polen wir geprüft.
Fahrer und Beifahrer werden wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern beschuldigt. Die Bearbeitung dauert an.