Ein 37-jähriger Fahrer eines Pkw Opel befuhr die BAB 4 in Richtung Görlitz. Auf der Höhe des Kilometers 52,0 verursachte er vermutlich in Folge seines Alkoholgenusses einen Unfall, indem er auf den vorausfahrenden Pkw VW einer 53-jährigen Verkehrsteilnehmerin auffuhr. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.300 Euro. Bei dem Unfall wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der Unfallverursacher verließ zunächst unerlaubt die Unfallstelle, musste sein beschädigtes Fahrzeug aber zwei Kilometer später abstellen. Die Geschädigte fuhr dem Flüchtigen nach und stellte ihn schließlich zur Rede. Während des Wortgefechtes bedrohte und beleidigte der Verursacher die Geschädigte auch noch verbal. Im Rahmen der Sachverhalts- und Unfallaufnahme wurde weiterhin bekannt, dass der Beschuldigte auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,18 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen zahlreicher Delikte verantworten. Eine weitere Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr muss nun wohl zusätzlich an entsprechender Stelle geprüft werden.