Auseinandersetzung in Bautzen erst durch soziale Medien bekannt – Zeugen gesucht
![Auseinandersetzung in Bautzen erst durch soziale Medien bekannt – Zeugen gesucht](https://www.lausitznews.de/storage/images/teaser/2024-01-30/auseinandersetzung-in-bautzen-erst-durch-soziale-medien-bekannt-zeugen-gesucht_26771_teaser.jpg)
Wie der Polizei erst über soziale Medien bekannt wurde, veröffentlichte ein noch unbekannter Geschädigter über Instagram einen entsprechenden Post. In einem Bild war augenscheinlich eine Schnittwunde am Oberschenkel zu sehen. Zudem trug der Geschädigte eine blutverschmierte Jeans. Als Bildunterschrift wurde der Tatablauf geschildert. So wurde dargelegt, wie eine unbekannte Frau auf dem Nachhauseweg in Bautzen von drei Ausländern verfolgt worden sein soll. Diese Frau kontaktierte dann den späteren Geschädigten, welcher sich mit einem weiteren Freund auf den Weg machte, die Frau abzuholen. Vor Ort soll es dann zwischen den beiden noch unbekannten Männern sowie den drei Ausländern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung und Beleidigungen gekommen sein. In der Folge soll dann einer der drei Kontrahenten ein Messer gezückt und dem Geschädigten besagte Wunde am Oberschenkel zugefügt haben.
Der Polizei wurde in der besagten Nacht und auch in den Tagen darauf keine derartige Auseinandersetzung mitgeteilt. Der Kriminaldienst des zuständigen Polizeireviers hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung von Amts wegen eingeleitet. Zeugen, die Kenntnisse zum Vorfall oder der Identität der beteiligten Personen haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Bautzen unter der Rufnummer 03591 356 0 oder in jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Gegenstand der Ermittlungen wird hierbei auch sein, warum es keine Mitteilung an die Polizei gab und ob sich der besagte Sachverhalt überhaupt wie geschildert zugetragen hatte oder ob es sich um so genannte „Fake-News“ handelt. In diesem Fall wäre im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens ebenfalls dem Straftatverdacht des Vortäuschens einer Straftat bzw. der falschen Verdächtigung nachzugehen.