Hintergrund sind mehrere Verstöße der praktizierenden Ärztin gegen Auflagen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt der Stadt. Die Ärztin ist wegen eines Kontaktes zu einer positiv getesteten Person ihrerseits als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft worden und hat die Auflage, sich in Quarantäne zu begeben. Sie hat dennoch weiter praktiziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behandelt. Daraufhin musste die Schließung der Praxis verfügt werden. Die Räume wurden amtlich versiegelt. Wegen der Verstöße sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden.
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