Der 25-jährige Mann erschien selbst im Revier und wollte eigentlich nur den Verlust von Ausweispapieren anzeigen. Eine Überprüfung seiner Person brachte jedoch einen offenen Haftbefehl zum Vorschein. Da er die geforderte Geldstrafe zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamten nach der Anzeigenaufnahme in eine JVA.