Anklage nach tödlichem Unfall
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Nachmittag des 10.01.2020 mit seinem Pkw auf der Reicker Straße, 01219 Dresden stadteinwärts mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit trotz bestehenden Überholverbots und Hinweises auf eine Gefahrenstelle mit Haltestelle der Straßenbahn eine Fahrzeugkolonne überholt zu haben. Im Bereich der Einmündung des Rudolf-Bergander-Ringes erfasste der Beschuldigte mit seinem Pkw die 55-jährige Geschädigte, die mit ihrem Fahrrad in die Wieckestraße abbiegen wollte, und fügte ihr derart schwere Verletzungen zu, dass sie sofort an der Unfallstelle verstarb. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wäre der Unfall für den Beschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte ist Heranwachsender und befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Beschuldigten keinen Haftbefehl beantragt, da Haftgründe nach der Strafprozessordnung nicht vorlagen.