Anklage gegen Betreiber der illegalen Internetplattform movie2k
Dem 40-jährigen deutschen Hauptbetreiber wird gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz in 219.928 tateinheitlichen Fällen und gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen sowie Anstiftung zur falschen Verdächtigung vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins als Taterträge erworben haben.
Der zeitweise untergetauchte Angeschuldigte wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht und Ende Mai 2023 im Ausland festgenommen. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen.
Dem zweiten Angeschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige soll von dem mit ihm befreundeten Hauptbetreiber Ende Mai 2013 einen Lohn in Bitcoins für seine Tätigkeit bei movie2k erhalten haben.
Die Prüfung des Umgangs mit den sichergestellten Bitcoins dauert an.
Das Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.