Altersteilzeit: Wie sich das Zeitarbeitsmodell praktisch umsetzen lässt
![Altersteilzeit: Wie sich das Zeitarbeitsmodell praktisch umsetzen lässt](https://www.lausitznews.de/storage/images/teaser/2023-11-24/altersteilzeit-wie-sich-das-zeitarbeitsmodell-praktisch-umsetzen-laesst_26104_teaser.jpg)
Wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch bis zur Altersrente gesichert haben und Ihr Arbeitgeber mitspielt. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag auf Altersteilzeit ablehnen.
Altersteilzeit: Definition und Voraussetzungen
Wer mit einer soliden Eigenheimfinanzierung vorgesorgt hat, macht sich weniger Gedanken. Sie wissen, dass Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten und die Zeit nach dem Arbeitsleben besser genießen können. Soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Altersteilzeit stellen.
Hinter der Altersteilzeit verbirgt sich ein Arbeitszeitmodell, das für Sie als Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeitverkürzung verbunden ist. Hierbei verringern Sie im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber Ihre wöchentliche Arbeitszeit. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den geminderten Betrag mit einem zusätzlichen Anteil aufzustocken. Auf diese Weise lassen sich mit den verschiedenen Modellen der Altersteilzeit zwei Ziele erreichen:
- Den Arbeitnehmern wird ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
- Arbeitgeber können Arbeitsplätze früher an jüngere Kollegen vergeben.
Um von der Altersteilzeit zu profitieren, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens das 55. Lebensjahr absolviert haben.
- Die Altersteilzeit muss bis zum Eintritt der Rente vereinbart werden.
- Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, das Altersteilzeitgehalt aufzustocken.
- Vor dem Antrag müssen Sie 1.080 Tage in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
- Stehen betriebliche Belange dagegen, kann ein Arbeitgeber den Antrag als Altersteilzeit ablehnen.
Welche Vor- und Nachteile müssen bei der Altersteilzeit in Kauf genommen werden?
Unabhängig davon, welches Modell zur Altersteilzeit Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, ist die neue Regelung zur Arbeitszeit für Sie mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:
Vorteile
- Sie können mehr freie Zeit für Ihr Privatleben nutzen. Abhängig von dem gewählten Modell arbeiten Sie täglich weniger oder Sie werden schon vor Beginn des Renteneintrittsalters von Ihrem Arbeitgeber freigestellt.
- Ihr Arbeitgeber leistet einen monatlichen Aufstockungsbetrag. Dieser beträgt 20 % des reduzierten Gehalts. Auf den Aufstockungsbetrag fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Er unterliegt aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.
- Bis zum Eintritt der Rente leistet der Arbeitgeber auf seinen Zuschuss den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dies wirkt sich positiv auf die Höhe der späteren Rentenzahlung aus.
Nachteile
- Im Vergleich mit einem Vollarbeitszeitarbeitsverhältnis bis zur Rente müssen Sie bei Altersteilzeit müssen Sie eine monatlich geringere Rentenzahlung einkalkulieren.
- Mit dem Mindestaufstockungsbetrag Ihres Arbeitgebers erreichen Sie nicht das Gehalt einer vollen Arbeitskraft.
In Altersteilzeit krank: Was passiert?
In Altersteilzeit gilt ebenfalls der Zeitraum von 42 Tagen, in denen der Arbeitgeber für die Entgeltzahlung im Krankheitsfall verantwortlich ist. Dies bedeutet für Sie, dass die monatlichen Zahlungen wie gewohnt weiterlaufen.
Sind Sie nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist immer noch krank, erhalten Sie Krankengeld. Die Höhe orientiert sich nur an dem Teil Ihres Arbeitsentgelts, für den Sozialversicherungsbeiträge an den Sozialversicherungsträger abgeführt wurden. Weil der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers nicht sozialversicherungspflichtig ist, wird er bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt.
Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellungsphase vereinbart? In diesem Fall bleibt es für Sie ohne Folgen, wenn Sie in dieser Zeit krank werden.
Arbeitszeit halbieren: Welche Zeitmodelle sind möglich?
Die Vereinbarung der Altersteilzeit sieht vor, dass Sie sich für eines der drei folgenden Modelle entscheiden:
Bei dem Gleichverteilungsmodell erfolgt die Reduzierung der Arbeitszeit auf den gesamten Zeitraum, den Sie bis zum Eintritt der Rente noch arbeiten müssen. Dies bedeutet, dass Sie entweder pro Arbeitstag weniger arbeiten oder dem Unternehmen weniger Tage in einer Woche zur Verfügung stehen müssen.
Das Blockmodell verteilt die verbleibende Zeit bis zur Rente in zwei Phasen. In der Arbeitsphase arbeiten Sie wie bisher regulär weiter. In der sich anschließenden Freistellungsphase werden Sie von Ihrem Betrieb freigestellt.
Über die beiden Modelle hinaus ist es möglich, dass Sie sich auf eine individuelle Regelung mit Ihrem Arbeitgeber verständigen. Auf diese Weise können z. B. Arbeitszeit oder Arbeitstage stufenweise reduziert werden.
Gehalt bei Altersteilzeit: Worauf sollten Sie achten?
Ab dem Beginn der verkürzten Arbeitszeit sieht die Berechnung des Gehalts bei Arbeitsteilzeit vor, dass sich Ihr gesamtes Gehalt aus dem verkürzten Arbeitslohn und dem Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers zusammensetzt. Dieser Aufstockungsbetrag darf nicht weniger als 20 % des niedrigeren sozialversicherungspflichtigen Teils des Gehalts ausmachen. Der Aufstockungsbetrag wird weder bei der Lohnsteuer noch bei der Sozialversicherung berücksichtigt. Weil er sich aber auf den Progressionsvorbehalt auswirkt, müssen Sie ihn im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung angeben.
Die zusätzlichen Beträge zur Rentenversicherung werden von Ihrem Arbeitgeber allein getragen. Sie liegen bei 80 % des Entgelts, das für die Altersteilzeit vereinbart wurde.
Altersteilzeit: Was gilt bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Der Gesetzgeber lässt es zu, dass ein Arbeitsverhältnis auch in Altersteilzeit gekündigt werden kann. In welcher Form dies geschieht, hängt von der Form ab, in welcher die Altersteilzeit vereinbart wurde.
Haben Sie sich für das Gleichverteilungsmodell entschieden, werden dieselben Regelungen zur Kündigung angewendet wie bei einem Vollarbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass auch hier die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Wurde hingegen das Blockmodell vereinbart oder eine abweichende Regelung getroffen, kann Ihr Arbeitgeber die Kündigung nur während der Arbeitsphase aussprechen. In der Freistellungsphase besteht für ihn keine Möglichkeit mehr, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Beachten Sie, dass für jede Kündigung die Schriftform gilt. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung müssen Sie nicht akzeptieren.
Renteneintritt bei Altersteilzeit: Wann ist das möglich?
Bei der Vereinbarung der Altersteilzeit müssen Sie darauf achten, dass ein nahtloser Übergang in den Ruhestand möglich ist. In welcher Form Sie Ihren Rentenanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend machen können, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Sind Sie nach 1951 geboren und nicht schwerbehindert, können Sie frühestens in Rente gehen, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer festgestellten Schwerbehinderung ist es Ihnen möglich, früher erfolgreich die Rente zu beantragen.