Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Geflügelpest werden am 30.04.2021 aufgehoben
Damit wird das Restriktionsgebiet nördlich der Bundesautobahn BAB 4 aufgehoben.
Grund hierfür ist die Entwicklung der Geflügelpestsituation. Das Friedrich-Löffler-Institut
schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung vom 26.04.2021 das Risiko der Ausbreitung
in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen
als mäßig ein. Die Funde bei Wildvögeln beschränken sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die nördlichen Bundesländer.
Im Beobachtungsgebiet des Landkreises Bautzen wurden keine Fälle Hochpathogener
Aviärer Influenza (HPAI) bei Hausgeflügel nachgewiesen. Daher kann das Beobachtungsgebiet nach Fristablauf aufgehoben werden.
Im April wurden sachsenweit keine verendeten Wildvögel aufgefunden, bei denen diese
Seuche festgestellt wurde. Daher können die risikobasiert angeordneten Schutzmaßnahmen sowie das Restriktionsgebiet nördlich der BAB 4 aufgehoben werden.