Allgemeinverfügung zum Verbot von Versammlungen
Originaler Beitrag – 29. November 2019, 10:17
In den Gebieten 1, 2, 3 und 5, die gemäß folgender Beschreibung (s. Link) begrenzt werden und auf den anliegenden Karten (s. Link) dargestellt sind, ist es für jedermann in der Zeit von Freitag, 29. November 2019, 00:00 Uhr bis Sonntag, 1. Dezember 2019, 24 Uhr verboten, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird es zu verkehrsrechtlichen Einschränkungen kommen. Die Spreestraße, westlich vom Kraftwerk Boxberg, wird von Freitag, 29. November bis Sonntag, 1. Dezember 2019 im Zuge der Umsetzung des Versammlungsverbots gesperrt. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Betriebszugehörige unter Vorlage des Betriebsausweises sind davon ausgenommen.
Die erforderliche Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung
einschließlich seiner Begründung und aller Anlagenerfolgt auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter
folgendem Link: https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852943&waid=392&modul_id=33&record_id=107238
Die Allgemeinverfügung kann zudem zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in seiner Außenstelle in Görlitz, Otto-Müller Straße 7, Zimmer 108 eingesehen werden.
Update – 29. November 2019, 10:17
Ende Gelände legt Rechtsmittel gegen sächsische Behörden ein, um die Versammlungsfreiheit an den gewählten Protestorten durchzusetzen. Die Versammlungsbehörden von Bautzen, Leipzig und Görlitz hatten am 28.11.2019 weitgehende Allgemeinverfügungen, sogenannte Versammlungsverbotszonen, ausgesprochen. Somit sind an diesem Samstag jegliche Versammlungen im Umfeld der Braunkohlekraftwerke und sonstiger Braunkohleanlagen untersagt. Damit ist es in Sachsen faktisch unmöglich, den Protest gegen die Braunkohleverstromung an den Orten ihrer Produktion durchzuführen. Nike Mahlhaus, Pressesprecherin von Ende Gelände kommentiert: „Die LEAG zerstört mit ihrem Geschäftsmodell unsere Lebensgrundlagen. Uns soll nun verboten werden, genau an den Orten der Zerstörung zu demonstrieren. Das ist absurd und offenbart ein skandalöses Demokratieverständnis. Die sächsischen Behörden schaffen riesige demokratiefreie Zonen – das werden wir nicht hinnehmen. Unser legitimer Protest muss genau dort stattfinden, wo die Klimakrise angeheizt wird.“
Rechtsanwalt Michael Plöse, der juristisch gegen die Demonstrationsverbotszonen vorgeht, sagt dazu: „Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht in der Demokratie. Teil dessen ist es, den Ort des Protests frei wählen zu können. Großräumige Demonstrationsverbotszonen helfen niemandem. Ob die sächsischen Behörden nun aus Überforderung, Ideenlosigkeit oder mangelndem Verständnis für die Spielarten demokratischer Beteiligung handeln – entscheiden tun die Gerichte.“