Allgemeinverfügung und Einrichtung von Restriktionszonen
Da es sich bei dem Geflügelbestand in Lomske um einen gemischten Bestand handelt, welcher auch Nutzgeflügel hält, sind wir auch hier zur Einrichtung von Restriktionszonen verpflichtet. Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände vor der Geflügelpest wurde daher heute (7.12.2022) eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer 10-km- Sperrzone um Lomske erlassen.
Betroffene Städte und Gemeinden:
Lohsa, Königswartha, Neschwitz, Radibor, Puschwitz, Göda, Bautzen, Kubschütz, Malschwitz, Großdubrau
Einige der genannten Gemeinden sind nur marginal betroffen. Die Gebietskulisse ist dem Text der auf der Homepage des LRA Bautzen veröffentlichten Allgemeinverfügung und der anliegenden Karte zu entnehmen.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/492022_vom_07.12.2022.pdf
Schutzmaßnahmen in der Sperrzone:
- gehaltenes Geflügel ist aufzustallen
- es gelten Verbringungsverbote von Geflügel, Geflügelerzeugnissen einschließlich Eiern und tierischen Nebenprodukten in oder aus einer Haltung
- Betriebsfremde dürfen die Geflügelhaltungen nur in betrieblicher Schutzkleidung betreten
- geeignete Desinfektionseinrichtungen sind im Zutrittsbereich aufzustellen
Frühestens nach 30 Tagen können die Schutzmaßnahmen in Anhängigkeit vom Seuchengeschehen aufgehoben werden. Außerdem werden Geflügelausstellungen und dergleichen im gesamten Landkreis Bautzen verboten.
Hintergrund:
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) handelt es sich um eine infektiöse Viruserkrankung von Vögeln, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität von Geflügelhaltungsbetrieben haben und zu Störungen des Handels innerhalb der Union sowie der Ausfuhren in Drittländer führen kann. HPAI-Viren können Zugvögel infizieren, die diese Viren anschließend während ihres Herbst- und Frühjahrszugs über große Entfernungen verbreiten können. Daher birgt das Auftreten von HPAI-Viren bei Wildvögeln die permanente Gefahr, dass diese Viren direkt oder indirekt in Betriebe eingeschleppt werden, in denen Geflügel oder in Gefangenschaft lebende Vögel gehalten werden. Bei einem Ausbruch der HPAI besteht die Gefahr, dass sich der Erreger auf andere Betriebe ausbreitet, in denen Geflügel oder in Gefangenschaft lebende Vögel gehalten werden. Diese Seuche ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfungsmaßnahmen, welche auch die Tötung von Geflügel in Verdachtsbetrieben beinhaltet, basieren auf europäischen Recht und der Geflügelpestverordnung. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen. Bei dem aktuellen H5N1-Seuchenzug liegen allerdings keine Informationen über Erkrankungen beim Menschen vor.