Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 51 Erwachsene und drei Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises.
Derzeit sind 602 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 148,38 je 100.000 Einwohner.
158 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 18 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 13.911 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 12.546 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion im Landkreis Görlitz beträgt 763.
Allgemeinverfügung zu Alkoholverbotszonen im Landkreis erlassen: Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung regelt, dass der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten ist.
Der Landkreis Görlitz hat daraufhin die konkret betroffenen öffentlichen Orte und Plätze per Allgemeinverfügung geregelt und den Alkoholkonsum untersagt. Zudem ist der Konsum von Alkohol im Landkreis Görlitz an allen Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, einschließlich den dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern, untersagt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ zu finden. Die Allgemeinverfügung gilt vom 30. Januar 2021, 0 Uhr, bis zum Ablauf des 14. Februar 2021.