Bei den positiv getesteten
Personen handelt es sich um 96 Erwachsene und zwei Kinder, verteilt auf die
unterschiedlichen Kommunen des Landkreises.
Derzeit sind 1.000 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz
beträgt 213,28 je 100.000 Einwohner.
183 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises
Görlitz behandelt, 26 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 13.479 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 11.785
Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz acht neue
Todesfälle für den Zeitraum vom 6. bis 10. Januar 2021 gemeldet. Das Alter
der Verstorbenen liegt zwischen 62 und 98 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl
der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion auf insgesamt
694.
Meldepflicht bei Schnelltests
Im Zusammenhang mit der
Nutzung von Schnelltests weist das Gesundheitsamt auf die Verfahrensweise bei
einem positiven Testergebnis hin. Dieses muss durch die testende Stelle dem
Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz gemeldet werden. Hierfür steht auf der
Internetseite des Landkreises ein entsprechendes Formular zur Verfügung: www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur
Absonderung:
- Es besteht die Pflicht zur unverzüglichen Absonderung bei Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses (unabhängig der Testart).
- Die Ermittlung der Kontaktpersonen der Kategorie 1 beginnt bereits mit Kenntnis eines positiven Antigentest (Schnelltest).
- Positiv getestete sowie Kontaktpersonen erhalten einen Nachweis über die Pflicht zur Absonderung vom Gesundheitsamt.
- Ein positives Antigentestergebnis (Schnelltest) ist durch einen PCR-Test zu bestätigen.
- Die Quarantäne von positiv getesteten Personen (mittels Antigenschnelltest) endet am Folgetag des Vorliegens eines negativen PCR-Testergebnisses.
- Das negative PCR-Testergebnis ist zwingend und umgehend telefonisch über das Bürgertelefon mitzuteilen und per E-Mail- oder Post an das Gesundheitsamt zu senden.
Weitere Informationen stehen unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ zur Verfügung.