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Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz

21. Januar 2021, 20:00
Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz

Aktuell (Stand: 21.Januar 2021) wurden im Landkreis Görlitz 98 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt.

Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 96 Erwachsene und zwei Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises. 
Derzeit sind 1.000 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 213,28 je 100.000 Einwohner.
183 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 26 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 13.479 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 11.785 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. 
Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz acht neue Todesfälle für den Zeitraum vom 6. bis 10.  Januar 2021 gemeldet. Das Alter der Verstorbenen liegt zwischen 62 und 98 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion auf insgesamt 694.


Meldepflicht bei Schnelltests
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnelltests weist das Gesundheitsamt auf die Verfahrensweise bei einem positiven Testergebnis hin. Dieses muss durch die testende Stelle dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite des Landkreises ein entsprechendes Formular zur Verfügung: www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr

Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung:

  • Es besteht die Pflicht zur unverzüglichen Absonderung bei Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses (unabhängig der Testart).
  • Die Ermittlung der Kontaktpersonen der Kategorie 1 beginnt bereits mit Kenntnis eines positiven Antigentest (Schnelltest).
  • Positiv getestete sowie Kontaktpersonen erhalten einen Nachweis über die Pflicht zur Absonderung vom Gesundheitsamt.
  • Ein positives Antigentestergebnis (Schnelltest) ist durch einen PCR-Test zu bestätigen.
  • Die Quarantäne von positiv getesteten Personen (mittels Antigenschnelltest) endet am Folgetag des Vorliegens eines negativen PCR-Testergebnisses.
  • Das negative PCR-Testergebnis ist zwingend und umgehend telefonisch über das Bürgertelefon mitzuteilen und per E-Mail- oder Post an das Gesundheitsamt zu senden.

Weitere Informationen stehen unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ zur Verfügung.

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