Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um
148 Erwachsene und vier Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des
Landkreises.
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Derzeit sind 4.228 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz
beträgt 470,87 je 100.000 Einwohner.
230 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz
behandelt, 25 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 12.473 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert.
7.694 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Dem Gesundheitsamt wurden heute weitere 16 Todesfälle für den Zeitraum vom 25.
Dezember 2020 bis 5. Januar 2021 gemeldet, die in Zusammenhang mit einer
Coronavirus-Infektion stehen. Es handelt es sich dabei um sieben Frauen
und neun Männer im Alter von 63 bis 94 Jahren. Damit erhöht sich
die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 551.
Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 11. Januar
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die
Landesregierung in ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine neue
Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der
Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar.
Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar
2021.
Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar
gültigen Verordnung weiter. Neu geregelt sind u.a. Empfehlungen zu Fahrten mit dem
ÖPNV, zum mobilen Arbeiten,
weitere verschärfende Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Solarien und
Sonnenstudios und Kantinen und
Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen sowie die Schließung von
Schulen und Kitas bis
zum 7. Februar.
Ab dem 18. Januar gibt
es lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an
Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen
Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen,
Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und
12) wieder Präsenzunterricht.
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule
Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine
Notbetreuung angeboten.
Zudem wird der Zeitraum der Winterferien verändert. Die Winterferien
beginnen demzufolge am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten
Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie
beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Der genaue Wortlaut der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung sind unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.