Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz
Bei der positiv getesteten Person handelt es sich um einen Erwachsenen.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 87,84 je 100.000 Einwohner.
100 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 18 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.467 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 250 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Aktuell gibt es drei weitere Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 83 bis 88 Jahren. Die Zahl der im Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion Verstorbenen erhöht sich auf 884.
Anpassung der statistischen Daten zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz:
Die Erfassung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Gesundheitsamt wurde auf ein neues IT-System umgestellt, welches ein erweitertes Monitoring und die Auswertung verschiedener Kennzahlen ermöglicht. Um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen im Landkreis Görlitz zu ermöglichen, wurde die Auswahl der Daten, die auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://coronavirus.landkreis.gr/ veröffentlicht werden, zum heutigen Tag, 15. Februar 2021, überarbeitet.
In der Gemeindestatistik ist nun u.a. auch die aktuelle Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen ersichtlich. Auf die Angabe der genesenen Personen wird künftig verzichtet, da diese keine Aussage über den eigentlichen Gesundheitszustand des Erkrankten trifft, sondern lediglich das formelle Quarantäneende beschreibt und es sich hierbei um einen Schätzwert handelt.
Durch die Umstellung auf das neue IT-System kann es zu minimalen Abweichungen zur bisherigen Übersicht kommen.
Allgemeinverfügung zur Absonderung im Landkreis Görlitz angepasst
Ab dem morgigen Dienstag, 16. Februar 2021, gilt die geänderte Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Görlitz. Gleichzeitig tritt die bisherige Allgemeinverfügung vom 18. Januar 2021 außer Kraft.
Die Regelungen wurden an die einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen angepasst. Eine wesentliche Änderung ist, dass bei Verdacht auf oder Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2 keine Verkürzung der Absonderungsdauer erfolgt. Der Quarantänezeitraum von positiven Personen und Verdachtspersonen beträgt in diesen Fällen 14 Tage. Zudem muss die betroffene Person noch eine Woche im Anschluss der 14-tägigen Quarantäne-Zeit ein ergänzendes Selbstmonitoring auf Krankheitszeichen durchführen und bei Auftreten von Symptomen das Gesundheitsamt informieren.
Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung und ist auf der Internetseite des Landkreises unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ abrufbar.