Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz / Sport und Bewegung im Freien weiterhin möglich
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um sechs Erwachsene und ein Kind, verteilt auf die verschiedenen Kommunen. Eine Übersicht ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar. Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen positiven Fällen, 12 Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im Landkreis Görlitz sind bislang 179 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden, 92 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne. Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 167,38 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. 68 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 13 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 15.783 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 477 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Zudem gibt es einen weiteren Todesfall vom 12. März 2021 in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um einen 85-jährigen Mann aus Niesky. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der mit oder an Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 986.
Sport und Bewegung im Freien weiterhin möglich
Die ab morgen, 23. März 2021, im Landkreis Görlitz gültige Allgemeinverfügung über die Aufhebung von Lockerungen aufgrund zu hoher Inzidenzwerte regelt, dass Sport und Bewegung im Freien (allein
oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer Person eines weiteren Hausstandes) weiterhin zulässig sind. Nicht zulässig ist dagegen der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren in Anlagen und
Einrichtungen des Sportbetriebs einschließlich Skiaufstiegsanlagen mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung genannten Fälle.