Aktueller Stand zum Corona-Virus vom Dienstag
In Quarantäne befinden sich derzeit 696 Personen. Insgesamt konnten bislang 708 Quarantänen aufgehoben werden.
Vier weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 17 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden drei Personen in einer Klinik behandelt. Hinweis: Im gestrigen Corona-Bericht wurden 4 Klinikfälle gemeldet. Ein Patient stammte dabei nicht aus dem Landkreis Bautzen. Künftig wird an dieser Stelle die Zahl der aus dem Landkreis Bautzen stammenden Patienten mit stationärer Behandlung im Landkreis Bautzen aufgeführt. Aktuell werden noch zwei weitere Patienten in den Kliniken im Landkreis Bautzen behandelt.
Bislang ist eine infizierte Person im Landkreis Bautzen verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden- Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
Der Freistaat Sachsen verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis 19. April 2020. Ziel der neuen Verordnung ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund – Bußgeld: 150 Euro
Verstoß gegen Besuchsverbot – Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
- Hexenbrennen
Das Landratsamt erreichen derzeit viele Anfragen, ob das Hexenbrennen in diesem Jahr stattfinden kann. Zahlreiche Gemeinden berichten, dass bereits Brennmaterial an den bekannten Ablageplätzen gesammelt wird. Dazu erklärt das Landratsamt: Eine Aussage über die am 30. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote kann derzeit nicht getroffen werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 5. April 2020 – eine Verlängerung durch den Freistaat Sachsen wird erwartet.
- Corona-Anlaufpraxen im Kreisgebiet
Seit dem 27. März 2020 ist in Bautzen eine weitere Corona-Anlaufpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Betrieb. Eine erste Praxis existiert bereits in Hoyerswerda, eine weitere ist in Kamenz geplant. In diesen Anlaufpraxen arbeiten niedergelassene Ärzte. Sie testen Verdachtsfälle, die von anderen Hausärzten dorthin überwiesen werden. Bestätigt sich der Corona-Verdacht nicht, erhalten getestete Personen diese Information bei ihrem Hausarzt. Nur in bestätigten Corona-Fällen meldet sich das Gesundheitsamt direkt bei den Getesteten.
- Gesundheitsamt testet jetzt alle Auslandsrückkehrer
Das Gesundheitsamt Bautzen testet jetzt alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden.
- Wochenmärkte
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1.4.) in Sachsen öffnen.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235350
- Information des Jobcenters zu Folge- bzw. Weiterbewilligungsanträgen
Das Jobcenter Bautzen informiert, dass bei allen Bewilligungszeiträumen, die bis Ende Juli 2020 ablaufen, es aufgrund einer befristeten gesetzlichen Sonderregelung nicht notwendig ist, einen Folgeantrag zu stellen. Die Bewilligungszeiträume werden von Amtswegen unter Annahme unveränderter Verhältnisse verlängert. Bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind diese allerdings weiterhin unaufgefordert und zeitnah per Änderungsanzeige mitzuteilen.