Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz

Damit sind sechs neue Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 48 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Im Landkreis Görlitz gibt es bisher 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
Dank der Produktion von Mund-Nasen-Masken durch die Frottana Textil GmbH & Co KG Großschönau konnten in dieser Woche weitere 15.000 bestellte Masken durch die Landkreisverwaltung verteilt werden.
Öffentlicher Linienverkehr einschließlich aller Schülerlinien im Landkreis
Görlitz ab Montag wieder planmäßig:
Ab Montag, 20. April 2020, wird der Schulbetrieb für die Abschlussklassen
an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen im
Landkreis Görlitz wieder aufgenommen. Gleichzeitig wird ab kommenden Montag der
öffentliche Linienverkehr einschließlich aller Schülerlinien im Landkreis
Görlitz wieder planmäßig nach den Fahrplänen an Schultagen verkehren. Alle
Fahrgäste werden gebeten, sich in den seit 15. Dezember 2019 gültigen Fahrplänen
auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, Kraftverkehrsgesellschaft
Dreiländereck mbH (KVG) und Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO), auf der
Internetseite des ZVON sowie an den Haltestellen über das reguläre
Fahrplanangebot an Schultagen zu informieren.
Der Ein- und Ausstieg an der ersten Tür und der Verkauf von Fahrausweisen bleibt bei allen Bussen und auf allen Linien der KVG und der RBO im Landkreis Görlitz weiterhin ausgesetzt. Der Landkreis Görlitz, die KVG und die RBO bitten daher ihre Fahrgäste, die notwendigen Tickets vorab über die App „HandyTicket Deutschland “ zu erwerben. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge des Fahrpersonals sollten möglichst die vorderen Sitzreihen frei gehalten werden. Darüber hinaus darf zur Einhaltung der Abstandsregelungen nur jede zweite Sitzreihe besetzt werden und es dürfen maximal zwei Personen je Sitzreihe jeweils an den Fensterplätzen sitzen.
Zudem wird der freigestellte Schülerverkehr wieder für die betreffenden Schüler organisiert. Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte werden gebeten, sich direkt an das Unternehmen, welches die Beförderung vor dem 23. März 2020 durchgeführt hat, zu wenden, um die Fahrzeiten abzustimmen.