Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 61 Erwachsene und neun Kinder aus Bernstadt(+6), Görlitz(+17), Großschönau(+1), Großschweidnitz(+4), Herrnhut(+1), Kottmar(+3), Kreba-Neudorf(+1), Leutersdorf(+1), Löbau(+9), Markersdorf(+2), Mücka(+2), Neißeaue(+2), Neusalza-Spremberg(+3), Niesky(+1), Oderwitz(+1), Reichenbach(+3), Rosenbach(+2), Weißweißel(+1), Weißwasser(+3) und Zittau(+8). Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Kontaktpersonen. Bislang haben sich seit März 2020 nachweislich insgesamt 1311 Menschen im Landkreis Görlitz mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Davon gelten bereits 409 Personen als geheilt. Derzeit gibt es im Landkreis noch 874 Infizierte. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt aktuell angeordneten Quarantänen beträgt 1092. Der Landkreis Görlitz hat 28 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion zu verzeichnen. Insgesamt befinden sich 56 Personen in stationärer Behandlung in einer Klinik (acht davon in intensivmedizinischer Betreuung) im Landkreis Görlitz, zwei Personen in einem Krankenhaus im Landkreis Bautzen und eine Person in einem Krankenhaus in Dresden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 151,94.
Dauer der Befundübermittlung: Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.
Hinweis zum Ende der Quarantänezeit: Zum Ende der angeordneten Quarantänezeit ist in der Regel kein erneuter Abstrich mehr erforderlich. Personen, die asymptomatisch sind, können demzufolge nach Ablauf der Quarantänezeit wieder arbeiten gehen. Zur Vorlage beim Arbeitgeber ist in diesem Fall der Quarantänebescheid ausreichend. Dem Verlangen eines erneuten Tests seitens des Arbeitgebers liegt keine medizinische Notwendigkeit zugrunde und wird vom Gesundheitsamt daher auch nicht durchgeführt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz orientiert sich hierbei an den Entlassungskriterien aus der Isolierung vom Robert-Koch-Institut.