Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv Getesteten handelt es sich um 23 Erwachsene und drei Kinder aus Görlitz, Großschönau, Hainewalde, Herrnhut, Jonsdorf, Leutersdorf, Olbersdorf, Ostritz, Seifhennersdorf, Weißwasser und Zittau. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Kontaktpersonen. Bislang haben sich seit März 2020 nachweislich insgesamt 560 Menschen im Landkreis Görlitz mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Davon gelten bereits 369 Personen als geheilt. Derzeit gibt es im Landkreis noch 166 Infizierte. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt aktuell angeordneten Quarantänen beträgt 392. Der Landkreis Görlitz hat einen weiteren Toten im Zusammenhang mit einer Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion zu beklagen. Insgesamt sind damit 26 Todesfälle zu verzeichnen. Vier weitere Personen werden im Krankenhaus behandelt. Damit befinden sich nun acht Personen in stationärer Behandlung, zwei davon in intensivmedizinischer Betreuung. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 42,34 und damit über der Grenze von 35 Fällen je 100.000 Einwohner. Aufgrund der Überschreitung der Grenze von 35 Fällen gilt seit gestern eine Allgemeinverfügung im Landkreis Görlitz, welche die Betreiber von Sportstätten, gastronomischen Einrichtungen, Hotels, Beherbergungsstätten und Betrieben sowie Veranstalter oder Veranlasser von Ansammlungen im öffentlichen Raum auffordert künftig von Besuchern der Einrichtung folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum des Besuchs. Die Datenerhebung dient dem Zweck im Infektionsfall unverzüglich die Personen zu ermitteln, die als Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko in Betracht kommen. Ein hohes Infektionsrisiko in diesem Sinne besteht insbesondere bei Kontakt über mehrere Minuten. Deshalb müssen Daten bei kurzzeitigem Aufenthalt (z.B. Laufkundschaft) nicht erfasst werden. Dagegen sind Daten, wenn ein längeres Verweilen anzunehmen ist (z.B. Tische mit Sitzgelegenheit, auch Stehtische) zwingend erfasst werden. Weiterhin sind Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern untersagt. Entsprechende Veranstaltungen müssen auch bei bestätigtem Hygienekonzept entweder abgesagt oder die Zahl der Besucher auf unter 1000 gesenkt werden.