Bei den positiv Getesteten handelt es sich um 18 Erwachsene und drei Kinder aus Beiersdorf, Boxberg, Görlitz, Großschönau, Mittelherwigsdorf, Oderwitz, Olbersdorf, Oppach, Reichenbach, Rietschen, Rothenburg, Vierkirchen und Zittau. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Kontaktpersonen. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 38,78 und damit über der Grenze von 35 Fällen je 100.000 Einwohner. Damit sind weiterhin Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern untersagt. Entsprechende Veranstaltungen müssen auch bei bestätigtem Hygienekonzept entweder abgesagt oder die Zahl der Besucher auf unter 1000 gesenkt werden. Aufgrund der Überschreitung der Grenze von 35 Fällen sind weitere verschärfende Maßnahmen durch den Landkreis zu ergreifen.
Landkreis Görlitz erlässt Allgemeinverfügung
Der Landkreis Görlitz erlässt mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung. Demnach haben Betreiber von Sportstätten, gastronomischen Einrichtungen, Hotels, Beherbergungsstätten und Betrieben künftig von Besuchern der Einrichtung folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum des Besuchs. Gleiche Regelung gilt für Veranstalter oder Veranlasser von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Die Maßnahmen sind nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung notwendig, weil im Gebiet des Landkreises Görlitz innerhalb der vergangenen sieben Tage die Zahl der Neuinfektionen auf mehr als 35, bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz), gestiegen ist. Konkret ergaben sich vom 9. bis einschließlich 15. Oktober 2020 insgesamt 98 Neuinfektionen, so dass sich bei den zum 31.12.2019 amtlich festgestellten 252.725 Einwohnern im Landkreis eine 7-Tage-Inzidenz von 38,78 ergibt. Die zielgerichteten Sonderregelungen sind für das gesamte Kreisgebiet erforderlich, da es flächendeckend im Landkreis Görlitz zu einer Häufung von Infektionen gekommen ist bzw. dort infizierte Personen wohnhaft sind. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung müssen die zuständigen Behörden verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 15. Oktober 2020 Bislang haben sich seit März 2020 nachweislich insgesamt 534 Menschen im Landkreis Görlitz mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Davon gelten bereits 367 Personen als geheilt. Derzeit sind 142 Personen infiziert. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt aktuell angeordneten Quarantänen beträgt 366. Der Landkreis Görlitz hat insgesamt 25 Todesfälle zu verzeichnen. Sechs Personen befinden sich in stationärer Behandlung, eine davon in intensivmedizinischer Betreuung.