Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Es handelt sich um 17 Erwachsene. Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 688,5 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI liegt heute bei 679,7. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. Derzeit befinden sich 119 Personen in medizinischer Behandlung in einer Klinik des Landkreises Görlitz, 12 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Altersspanne der ITS-Patienten liegt zwischen 41 und 90 Jahren. Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.815 Fälle von SARS-CoV-2-Mutationen nachgewiesen worden, 163 davon sind aktuell noch aktiv von Quarantäne betroffen. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz 24.876 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert. Derzeit befinden sich 2.115 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Insgesamt sind bislang 1.181 Personen im Landkreis Görlitz in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben.
Vorwarnstufe in Sachsen erreicht
Mit dem 5. November 2021 erreicht der Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe. Der Belastungswert der Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass ab morgen weitere Einschränkungen greifen. Zusätzlich zu den Regelungen (3G, Testpflichten), die bereits mit Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen. Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ähnliche tagesstrukturierende Angebote gilt eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten. Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.
Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 8. November
Ab Montag, 8. November, werden die ab morgen geltenden Regelungen der Vorwarnstufe weiter verschärft, sodass 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) für die Bereiche der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars in Innenräumen sowie bei Großveranstaltungen gelten wird. Die Allgemeinverfügung wird an folgender Stelle veröffentlicht:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html