Die neuen Fälle
beziehen sich ausschließlich auf Erwachsene und sind verteilt auf die verschiedenen
Kommunen.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 925
Fälle der britischen
Mutation (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Aktuell sind
davon noch 180 aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den
Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 229,89 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen
ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Seit Beginn der Pandemie
im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich
19.075 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden
sich 868 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Acht weitere Personen sind im Zeitraum vom 31. März bis 27. April
2021 in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben.
Es handelt sich um zwei Frauen und sechs Männer im Alter von
62 bis 89 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im
Landkreis Görlitz auf 1.076.
Neue Regelungen Grenzübertritt Tschechien
Seit dem 2. Mai 2021 gilt Tschechien nicht länger als Hochinzidenzgebiet,
sondern wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) wieder als Risikogebiet
eingestuft. Daraus ergeben sich folgende Änderungen in der Test- und
Anmeldepflicht beim Grenzübertritt:
- Wegfall der Anmeldepflicht mittels digitaler Einreiseanmeldung (DEA) für Personen, die grenzüberschreitend Waren und Personen transportieren, ebenso keine Testpflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 CoronaEinreiseVo
- Aufenthalt unter 72 Stunden: Befreiung von der Testpflicht bei Besuch von Verwandten, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, für Polizeivollzugsbeamte oder bevorrechtigten Personen; Einreiseanmeldung trotzdem erforderlich
- Testpflicht für Pendler nur noch einmal statt dreimal wöchentlich; einmal wöchentliche Anmeldepflicht laut § 2 Abs. 1a CoronaEinreiseVo
- keine Änderung der Quarantäneregelungen, d.h. Reisen ohne anschließende verpflichtende häusliche Absonderung sind weiterhin nur aus triftigen Gründen möglich
Für alle Personen, die sich bis einschließlich 1. Mai 2021 in der Tschechischen Republik aufgehalten haben, gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 11. Mai 2021, in welcher noch die Voraussetzungen nach Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet zu erfüllen sind.