Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen
positiven Fällen, 29 Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde
die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im
Landkreis Görlitz sind bislang 651 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden, 213 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte
7-Tage-Inzidenz beträgt 249,28 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu
den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der
Auswertung.
Derzeit befinden sich 118 Menschen in
medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 23 davon
benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben
sich im Landkreis Görlitz nachweislich 17.867 Menschen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 965 Personen mit positivem PCR-Test in
häuslicher Quarantäne.
In Zusammenhang mit einer
Coronavirus-Infektion sind im Landkreis Görlitz bislang 1.033 Menschen
verstorben.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
12.04. | 13.04. | 14.04. | 15.04. | 16.04. | 17.04. | 18.04. | |
198,2 | 193,1 | 189,1 | 208,5 | 216,8 | 240,6 | 247,3 | Inzidenzwert |
*bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 18.04.2021, RKI-Dashboard
RKI-Inzidenz/
Bettenbelegung in sächsischen Krankenhäusern
Maßgebend für die Entscheidung zu weiteren
Lockerungen bzw. Einschränkungen durch den Landkreis sind laut Sächsischer
Corona-Schutz-Verordnung die veröffentlichten Daten des tagesaktuellen
Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI). Aus diesem Grund wird neben der
durch den Landkreis selbst ermittelten Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz des RKIs
mit bekannt gegeben.
Ebenso schreibt die Sächsische
Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 für den Fall, dass in Sachsen
mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind,
eine Rückkehr zum Lockdown vor. Die Aufhebung bestehender Lockerungen erfolgt mit dem dritten
Werktag ab dem Erreichen der festgelegten Bettengrenze.
Derzeitige Bettenbelegung durch COVID 19-Patienten in den sächsischen
Krankenhäusern auf der Normalstation (Stand: 17.04.2021): 1.145 (70,5 % Auslastung).