Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 99 Erwachsene und sechs Kinder, verteilt auf die verschiedenen Kommunen.
Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen
positiven Fällen, 28 Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde
die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im
Landkreis Görlitz sind bislang 321 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen
worden, 140 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 206,15
je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen
Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 96 Menschen - damit zwei weniger als am Vortag - in
medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 19
(-2) davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 16.514 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit
befinden sich 788 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Darüber hinaus gibt es im Landkreis Görlitz acht weitere Todesfälle in
Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion zu verzeichnen. Es handelt sich um
vier Frauen und vier Männer im Alter von 79 bis 95 Jahren, die im Zeitraum vom
1. Februar bis 24. März 2021 gestorben sind. Die Zahl der mit oder an Corona
Verstorbenen im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 1.008.
Osterreiten im Landkreis Görlitz: Der Landkreis Görlitz hat
entschieden, dass das Osterreiten möglich sein wird. Die Prozession ist als
rein religiöse Veranstaltung auf die Teilnehmer und Helfer beschränkt. Während
der gesamten Dauer der Prozession ist das
Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes an allen Engstellen und nach
Absitzen vom Pferd an Stellen, wo der Abstand zu anderen Personen nicht
eingehalten werden kann, vereinbart worden. Außerdem ist die Testung von
Reitern und Helfern vor und nach der Prozession vorgesehen. Gleichzeitig
wurde sich darauf verständigt, dass Menschenansammlungen an den Strecken durch
einen Verzicht auf öffentliche Kommunikation vermieden werden sollen. Weitere
Maßnahmen sind Zugangsregelungen für Gottesdienste, das Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes und eine Erfassung der Teilnehmer.