Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 31 Erwachsene und fünf Kinder, verteilt auf die verschiedenen Kommunen.
Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen
positiven Fällen, drei Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde
die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im Landkreis
Görlitz sind bislang 167 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden,
98 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 166,19
je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den
unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
68 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz
behandelt, 13 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 15.776 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit
befinden sich 519 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Die Gesamtzahl der mit oder an Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz beträgt
985.
Rücknahme von Lockerungen aufgrund zu hoher Inzidenzwerte im Landkreis:
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Werktagen im Landkreis Görlitz am gestrigen Sonnabend, 20. März 2021, müssen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung folgende Maßnahmen ab Dienstag, 23. März 2021, ergriffen werden:
- Die ermöglichten Öffnungen durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 7. März 2021 werden zurückgenommen. Das bedeutet:
- kein Kundenverkehr (click & meet) in den Geschäften, die das am 8. März 2021 eingeführt haben (Rückkehr zu click & collect),
- kein Individualsport allein oder zu zweit oder in Kindergruppen,
- keine Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten und Tierparks,
- keine Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten,
- keine Öffnung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen, Friseurbetrieben und Fußpflegen
2. Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Kontaktbeschränkungen werden wirksam. Das heißt, das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. Zudem darf sich ein Hausstand wieder nur mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt.
3. Der Alkoholkonsum an den vom Landkreis bestimmten öffentlichen Orten wird untersagt. Die Festlegung der konkreten Orte erfolgt durch eine gesonderte Allgemeinverfügung des Landkreises.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz, www.kreis-görlitz.de, zu finden.