Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Ebenfalls wurden heute weitere 21 Virus-Mutationen der britischen Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 festgestellt. Diese Meldungen beziehen sich auf bereits bekannt gewordene positive Fälle der zurückliegenden Tage. Damit ist bei nunmehr 64 Personen im Landkreis eine Virusmutation nachgewiesen worden.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 104,46 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
53 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, vier davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 15.250 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 336 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Für den Zeitraum vom 20. Februar bis 5. März 2021 wurden neun weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verzeichnet. Es handelt sich dabei um fünf Frauen und vier Männer im Alter von 68 und 92 Jahren. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der mit oder an Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 970.
Infektionsgeschehen in Schulen und Kitas
Gegenwärtig gibt es im Landkreis Görlitz in zwölf
Schulen und zwölf Kindertageseinrichtungen bzw. Horten Coronavirus-Infektionen
zu verzeichnen. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen in Bad Muskau,
Bertsdorf-Hörnitz, Ebersbach-Neugersdorf, Görlitz, Gablenz, Herrnhut,
Kodersdorf, Löbau, Neusalza-Spremberg, Weißwasser und Zittau. In den
betroffenen Schulen sind 28 positive Fälle (davon zehn Mutationen) festgestellt
worden, in den Kitas und Horten 50 (davon neun Mutationen). Im Zusammenhang mit
dem Infektionsgeschehen in den Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich derzeit
324 Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne.
Infolge der aktuellen Häufung von Infektionen in Schulen und Kitas hat sich der
Landkreis Görlitz heute mit einem Schreiben an das Kultusministerium als
oberste Schulaufsichtsbehörde in Sachsen gewandt, um weitere Maßnahmen zu
prüfen.
Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz
Aufgrund der steigenden Fallzahlen
mehren sich die Fragen nach den Rückfallregelungen. Der Landkreis weist daher
auf folgende Szenarien hin:
Inzidenzwert 100 wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis überschritten:
1. Die
Öffnungen durch Allgemeinverfügung des Landkreises vom 7. März 2021 sind am
zweiten darauffolgenden Werktag zurückzunehmen. Das bedeutet:
- Kein Kundenverkehr (click & meet) in den Geschäften, die das am 8. März 2021 eingeführt haben (Rückkehr zu click & collect)
- Kein Individualsport allein oder zu zweit oder in Kindergruppen
- Keine Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten und Tierparks
- Keine Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten
- Keine Öffnung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen, Friseurbetrieben und Fußpflegen (also keine Kosmetik u.a.)
2. Ab dem zweiten darauffolgenden Werktag werden Ausgangsbeschränkungen wirksam, d.h. ist das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.
3. Ab dem
zweiten darauffolgenden Werktag ist der Alkoholkonsum an den vom Landkreis
bestimmten öffentlichen Orten untersagt.
Inzidenzwert 100 wird an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten:
- Kindertagesbetreuung, außer in Einrichtungen der Kindertagespflege, und in Schulen der Primärstufen sowie Förderschulen ist ab der folgenden Woche nicht mehr im eingeschränkten Regelbetrieb zulässig
- Präsenzbeschulung ist in Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge ab der folgenden Woche nicht mehr zulässig
Maßgebend für die Entscheidung zu
weiteren Lockerungen bzw. Einschränkungen durch den Landkreis sind laut
Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die veröffentlichten Daten des
tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI). Heute lag dieser
bei 88,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.