Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um sieben Erwachsene, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises Görlitz.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz
beträgt 84,68 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen
ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
59 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz
behandelt, fünf davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 15.084 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit
befinden sich 228 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Für den Zeitraum vom 22. bis 28. Februar 2021 wurden drei weitere Todesfälle in
Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verzeichnet. Es handelt sich dabei
um eine Frau und zwei Männer im Alter von 60 bis 95 Jahren. Damit erhöht sich
die Gesamtzahl der Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 959.
Kunden-Testpflicht in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen
Der Landkreis Görlitz weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass gemäß § 5 Abs. 4b der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die Inanspruchnahme der körpernahen Dienstleistungen ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder -Selbsttest der Kunden notwendig ist. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind lediglich medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen, Friseurbetriebe und Fußpflegen. Für alle anderen kosmetischen Behandlungen, einschließlich der Modellage in Nagelstudios, ist das Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Tests der Kunden notwendig. Ein Test ist allerdings nur dann nicht erforderlich, wenn noch keine Behandlung erfolgen soll (beispielsweise bei Terminvereinbarungen).