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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

4. März 2021, 19:00
Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Aktuell (4. März 2021) wurden im Landkreis Görlitz 36 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt.

Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 29 Erwachsene und sieben Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises Görlitz.

Unter den heutigen Neuinfektionen wurde erneut eine Virus-Mutation mit der britischen Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 festgestellt. Damit ist bei nunmehr 23 Personen im Landkreis diese Mutation nachgewiesen worden.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 73,60 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
60 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, zehn davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.986 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 227 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Für den 14. Februar 2021 wurde ein weiterer Todesfall in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verzeichnet. Es handelt sich um einen 90-jährigen Mann aus Löbau. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 949.

 

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 8. März

Das Sächsische Kabinett hat sich nach der gestrigen Bund-Länder-Konferenz heute auf Eckpunkte einer neuen Corona-Schutz-Verordnung verständigt und diese bereits in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. So sollen beispielsweise Schulen für weitere Schüler, Garten- und Baumärkte, Blumenläden und Buchhandlungen wieder geöffnet werden. Auch der Einzelhandel erhält demnach die Möglichkeit, das sogenannte „Click & Meet“-Konzept anbieten zu können.

Die neue Verordnung wird am morgigen Freitag, den 5. März, durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Alle bisher bekanntgewordenen Planungen stehen unter Vorbehalt der Ergebnisse der Anhörungen und können sich daher noch ändern.

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