Aktuell 57 Infizierte im Landkreis
Die Gesamtzahl der bisher festgestellten Coronavirus-Infektionen beläuft sich auf 329. Davon gelten bereits 248 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 189. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Der Landkreis Görlitz hat insgesamt 24 Todesfälle zu verzeichnen.
Am gestrigen Sonntag, 9. August 2020, sind neun Corona-Neuinfektionen hinzugekommen. Diese stehen in Zusammenhang mit der Werkstatt für Behinderte in Löbau. Darunter befindet sich eine positiv getestete Person eines Wohnheims für behinderte Menschen in Oppach und eine positiv getestete Person aus einem Wohnheim für behinderte Menschen in Löbau. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat aus diesem Grund eine Quarantäne für beide Einrichtungen angeordnet.
In den Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen in Bernstadt, Ortsteil Kemnitz, und Reichenbach, Ortsteil Sohland am Rotstein, hat es keine Neuinfektionen gegeben.
Regelungen für Reiserrückkehrer laut Sächsischer Corona-Quarantäne-Verordnung
Einreisende aus
Staaten mit hohem Infektionsrisiko müssen sich in eine 14-tägige häusliche
Quarantäne begeben, solange kein ärztlicher Befund vorliegt, dass eine
molekularbiologische Testung keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben hat. Die Einstufung als
Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das
Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat. Die aktuelle Liste kann jeweils unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
eingesehen werden.
Einreisende haben sich über die Quarantänepflicht eigenständig zu informieren
und abzusondern, ohne dass es einer Anordnung bedarf. Sie müssen unverzüglich
das Gesundheitsamt informieren. Dafür steht ein Online-Formular
bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, die Meldung über das Bürgertelefon 03581
663-5656 vorzunehmen.
Hinweis:
Wer sich nicht bzw. nicht unverzüglich beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bewehrt ist. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist und trotz der geltenden Quarantäne-Pflicht Kontakt zu anderen Personen aufnimmt, kann eine strafbare Körperverletzung begehen, die zur Anzeige gebracht wird.