Damit der Abfall nicht festfriert, bittet der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz folgende Hinweise zu beachten:
- Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt und Behälterwandungen mit trockenem Häckselgut oder Zeitungspapier ausgelegt werden.
- Der Inhalt ist nicht einzustampfen oder -schlämmen.
- Bei stärkerem Frost stehen Rest- und Bioabfallbehälter hinter Hauswänden, Mauern oder in Garagen frostsicher.
- Falls der Abfall doch einmal angefroren ist, sollte er vorsichtig gelöst werden.
- Eingefrorene Behälter können nicht nachentsorgt werden.
Darüber hinaus sind Zugänge und Zufahrten zu den Behältern frei zu räumen, da die Fahrzeuge eine zirka 2,50 Meter breite Straße benötigen. Sind Straßenteile wegen Glätte oder Baumaßnahmen nicht befahrbar, müssen die Behälter zur nächstliegenden und mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz gebracht werden. Die Abfallbehälter sind dann ggf. zu kennzeichnen (z.B. Anhänger mit Hausnummer