Ab Dienstag: Deutlich härtere Strafen im Straßenverkehr
Die Novelle enthält u.a. folgende Änderungen und neue Bußgelder (Auszug)
Parken und Halten
Halten
in zweiter Reihe, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon
heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Gegenwärtig sind 15 Euro
Verwarnungsgeld fürs Halten fällig und beim Parken 20 Euro. Die neue StVO
wird Halten in zweiter
Reihe deutlich härter bestrafen: 55 Euro und bei Behinderung
sogar 70 Euro sowie
einen Punkt in Flensburg.
Auf
gleiche Höhe wie für das Halten in zweiter Reihe (55 Euro) sollen auch die
Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie
das Halten auf Schutzstreifen
angehoben werden. Bei Behinderung sollen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
fällig werden.
Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt aktuell 200 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Ab 28.04.2020 wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.
Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Geschwindigkeitsverstoß
Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird
ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei
einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, außerorts ab 26 km/h
Sonstige Regelverstöße
- Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.