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3 neue Covid-19-Infektionen für Cottbus bestätigt

27. Oktober 2020, 18:00
3 neue Covid-19-Infektionen für Cottbus bestätigt

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 285 gestiegen.

Das sind 3 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Aktuell infiziert sind labordiagnostisch bestätigt 191 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 85. Als genesen eingestuft sind derzeit 89 Personen. 5 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Insgesamt ist für ca. 700 Personen die häusliche Quarantäne angeordnet (alle Angaben: Stand 27.10.2020, 11:00 Uhr).


Alle Zahlen werden fortlaufend an die oberen Behörden gemeldet und dort in deren Statistiken eingepflegt. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Angaben kommen. Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 31 Patienten im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion stationär.


Neue Allgemeinverfügung regelt erweiterte Pflicht zur Mund-

Nasen-Bedeckung in Cottbus/Chóśebuz

 

Zusätzlich zur Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung auf Märkten und in Einkaufsmalls gilt in Cottbus/Chóśebuz die gleiche Pflicht nunmehr auch auf Haltestellen und Umsteigeanlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wie beispielsweise dem Verkehrsknoten am Hauptbahnhof, wenn der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten wird oder werden kann. Eine gleichlautende Regelung gilt weiterhin für Fußgängerzonen.

 

Das regelt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, die am Dienstag, 27.10.2020, unter www.cottbus.de veröffentlicht worden ist und am Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 30.11.2020.

 

Die städtische Allgemeinverfügung ergänzt die Regelungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in ihrer jeweils gültigen Form. Sie trifft zudem Regelungen für eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen. Aufgehoben worden ist die Sperrstunde für die Gastronomie

– es bleibt jedoch bei dem Verbot des Ausschanks oder der Abgabe von Alkohol nach 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages sowohl in Gaststätten als auch im Einzelhandel einschließlich der Tankstellen.

 

Hintergrund ist das anhaltend hohe Infektionsgeschehen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz mit einer 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit Stand 27.10.2020, 11:00 Uhr, lag diese Inzidenz bei 85. Alle

Informationen sind auf www.cottbus.de/corona zusammengefasst.

 


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