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3 hilfreiche Tipps für den Abschluss oder Wechsel einer Kfz Versicherung

21. August 2020, 14:00
3 hilfreiche Tipps für den Abschluss oder Wechsel einer Kfz Versicherung

Es gibt einige Dinge, um die Sie im Leben nicht herumkommen werden. Wenn Sie ein Auto fahren möchten, ist eines davon die sogenannte Kfz Versicherung.

Wie einige andere Versicherungen auch, ist die Kfz Versicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein Abschluss ist also nicht optional, sondern zumindest eine Haftpflicht ist für Fahrzeughalter obligatorisch. Doch der Abschluss oder Wechsel einer Kfz Versicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es gibt nämlich einige Dinge, die von Relevanz sind. Aus diesem Grund haben wir für Sie 3 hilfreiche Tipps für den Abschluss oder Wechsel einer Kfz Versicherung zusammengetragen.


Beantragen Sie eine eVB-Nummer

Bei der eVB-Nummer handelt sich um die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese ist eine grundlegende Voraussetzung für die Zulassung oder Anmeldung eines Fahrzeugs. Seit 2008 wird die eVB-Nummer elektronisch als siebenstellige Kombination übermittelt. Im Grunde ist besagte Nummer eine Bestätigung der Kfz Versicherung, dass ein Haftpflichtversicherungsschutz vorliegt. Dieser ist wie zuvor erwähnt obligatorisch und ohne Versicherungsschutz zu fahren, kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Ganz zu schweigen von anderen Problemen, die nicht weniger ernst sind. Bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Das gilt allerdings nur für die Haftpflichtversicherung. Eine Teil- oder Vollkasko ist hingegen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine solche kann Ihnen wegen einer schlechten Schufa sogar verwehrt werden.


Kündigen Sie bei einem Wechsel rechtzeitig die alte Versicherung

Falls es sich nicht nur um den Abschluss einer Kfz Versicherung, sondern gleichzeitig um einen Wechsel geht, sollten Sie die bestehende Versicherung unbedingt rechtzeitig kündigen. Dabei müssen Sie sich vor allem die Frage stellen, bis wann der Kfz Versicherungswechsel möglich ist. Grundsätzlich ist bei einer regulären Kündigung der 30. November der Stichtag, da die Versicherung im Normalfall einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden muss. In einigen Fällen ist jedoch auch eine Sonderkündigung möglich. Eine solche würde beispielsweise dann infrage kommen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht hat oder es zu einem Unfall gekommen ist. In jedem Fall ist es wichtig, rechtzeitig zu kündigen, damit Sie die alte Versicherung nicht weiterhin ein komplettes Jahr bezahlen müssen.


Vergleichen Sie die unterschiedlichen Anbieter auf Portalen

Dank den Weiten des Internets haben Sie viele Möglichkeiten, um unterschiedliche Versicherungsanbieter untereinander zu vergleichen. Dafür gibt es nämlich sogenannte Vergleichsportale, welche die Versicherer nach verschiedenen Kriterien bewerten. Grundsätzlich sollten Sie jedes Jahr die Tarife vergleichen, um nicht unnötigerweise bei einem zu teuren Versicherer zu bleiben, der womöglich nicht einmal gute Konditionen bietet. Kfz Versicherungen gibt es viele und Sie sollten sich daher nicht einfach auf irgendein Angebot beschränken, sondern möglichst den Versicherer mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis wählen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Umfang der Versicherung. Am günstigsten kommen Sie dann weg, wenn Sie ausschließlich eine Haftpflicht abschließen. Allerdings ist eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in vielen Fällen gar nicht so viel teurer und bietet einen attraktiven Schutz. Sollte es zu einem selbstverschuldeten Unfall kommen, müssen Sie sich nämlich keine Sorgen machen, dass Sie einen enormen finanziellen Schaden erleiden.

 

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