Rund um die Uhr musste sie die Dame pflegen und den Haushalt
führen. Ihr Monatsverdienst betrug 450,00 Euro. Dies allerdings,
ohne die gesetzlichen Abgaben und ohne ein Visum oder eine
Arbeitserlaubnis.
Dies ermittelte die Bundespolizei nachdem sie am 8. September
2020 auf dem BAB4-Rastplatz Oberlausitz die Ukrainerin in
Gewahrsam genommen hatten. Gegen 18:10 Uhr hatten die
Beamten des Bundespolizeireviers Bautzen einen Fernreisebus
gestoppt, mit dem die Frau in Richtung Heimat unterwegs war. Sie
hatte einen gültigen Reisepass dabei. Der gilt aber nur für einen
touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Die Frau hatte seit
Februar 2020 in Deutschland gearbeitet.
Sie wird sich nun wegen dem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz
und die Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung verantworten
müssen. Die Ermittlungen der Bundespolizei werden sich auch
gegen die Hintermänner und Auftraggeber der Frau richten. Sie
wird an die Ausländerbehörde übergeben.