17 weitere Menschen verstorben
Bei den positiv getesteten Personen
handelt es sich um 163 Erwachsene und sechs Kinder, verteilt auf
unterschiedliche Kommunen des Landkreises Görlitz.
Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz
liegt aktuell bei 295,97
je 100.000 Einwohner.
Mittlerweile werden 127 Personen stationär in einer Klinik, 24 davon
intensivmedizinisch im Landkreis Görlitz behandelt, fünf Personen in einem
Krankenhaus im Landkreis Bautzen und eine Person in einem Krankenhaus in
Dresden. Die Altersspanne der in einer Klinik behandelten Patienten liegt
zwischen 25 und 92 Jahren.
Darüber hinaus sind dem Gesundheitsamt heute weitere 17 Todesfälle im Zeitraum
vom 30. Oktober bis 9. November bekanntgeworden. Es handelt sich bei den
Verstorbenen um zehn Frauen und sieben Männer, im Alter zwischen 53 und 94
Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 58. Eine
Aufschlüsselung der Todesfälle nach Gemeinden ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/
einsehbar.
Bislang haben sich seit März 2020 nachweislich insgesamt 2846 Menschen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit gibt es noch 1909 aktive Fälle. 879
Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Veränderte Verordnungen ab
13. November
Das Kabinett hat am 10. November 2020 die bestehende Corona-Schutz-Verordnung geändert.
Sie gilt vom 13. bis einschließlich 30. November 2020.
Schließen müssen demnach nun auch die Volkshochschulen. Touristische Busreisen
sind ebenso untersagt. Versammlungen unterm freien Himmel sind ausschließlich
als ortsfeste und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle
Versammlungsteilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und der Mindestabstand
von 1,5 Metern gewahrt wird.
Zudem ist heute, 13. November, die Verordnung zur Änderung der Sächsischen
Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Demzufolge müssen sich
Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach wie vor in eine zehntägige Quarantäne
begeben und das örtliche Gesundheitsamt kontaktieren. Es besteht allerdings keine
Testpflicht mehr; lediglich auf Anordnung durch das Gesundheitsamt kann ein
Test erfolgen.