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17-jähriger steht wegen zahlreichen sexuellen Vergehen vor Gericht

9. Oktober 2020, 7:00
17-jähriger steht wegen zahlreichen sexuellen Vergehen vor Gericht

Vor der Jugendkammer des Landgerichts muss sich ein heute 17 Jahre alter Jugendlicher aus Löbau wegen des Vorwurfs u.a. der Vergewaltigung in mehreren Fällen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, an verschiedenen Orten in Löbau sich an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen zu haben. So habe er im Herbst/Winter 2018/2019 auf dem Gelände der ehemaligen Landesgartenschau  eine 14 Jahre alte Jugendliche unter Androhung von Schlägen zum Oralverkehr gezwungen, was ein Komplize von ihm gefilmt habe.

Ferner soll er  von Sommer bis Herbst 2019 an seiner damaligen Freundin sexuelle Handlungen vorgenommen haben, obwohl diese erst 13 Jahre und damit noch ein Kind war; in einem weiteren Fall sollen der Angeklagte und ein Komplize an der inzwischen 14 Jahre alten Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen haben, als diese wegen gesundheitlichen Problemen widerstandsunfähig gewesen sei.

Schließlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, am 25.12.2019 in der Nähe des König-Albert-Bads in Löbau an einer 15jährigen Jugendlichen trotz ihres klaren entgegenstehenden Willens den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Anschließend habe er drei seiner Cousins herbeigeholt, die ebenfalls jeweils den Geschlechtsverkehr unter Ausnutzung der zahlenmäßigen Überlegenheit der Täter an der Geschädigten vollzogen hätten. Die Handlungen seien gefilmt worden.

 

Strafverfahren gegen Jugendliche – auch die Urteilsverkündung -  finden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es sind Fortsetzungstermine bis in den Dezember geplant. Über den Ausgang des Verfahrens wird das Gericht die Medien informieren.

 

Im Jugendstrafrecht spielen weniger – anders als bei Erwachsenen – Aspekte der Spezial- und Generalprävention sowie ein angemessener Schuldausgleich eine Rolle, sondern entscheidend ist die Frage, wie auf den Jugendlichen erzieherisch eingewirkt werden kann, um ihm ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht bei Straftaten von Jugendlichen Erziehungsmaßregeln – z.B. gemeinnützige Arbeit, Zuchtmittel – z.B. Dauerarrest bis zu vier Wochen - oder Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren vor.

 

Der Angeklagte befindet sich seit Februar 2020 in Untersuchungshaft.


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