100.000 Euro stehen für eine direkte Vergabe an engagierte Einzelpersonen und Vereine zur Verfügung. Ob Kultur, Sport, Heimatpflege oder soziales Engagement – alle Bereiche des Ehrenamtes können durch das Ehrenamtsbudget unterstützt werden. Die Zuwendung kann sehr vielfältig eingesetzt werden. Die Bandbreite reicht von einem neuen Trikotsatz oder Turngeräten für den Sportverein über die Gestaltung eines Sommerfestes oder Vereinsausflugs bis hin zur Verschönerung des Dorfplatzes oder des Vereinshauses. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Die Vergabe der Mittel erfolgt in diesem Jahr in zwei Phasen. Im Frühjahr werden Anträge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro angenommen. Die verbleibenden 60.000 Euro werden dann im Herbst vergeben. So erhalten auch die Antragsteller eine Chance, die es in der Frühjahrsphase nicht geschafft haben.
Antragstellung leicht gemacht
Die Antragstellung erfolgt online auf der Seite www.unbezahlbar.land. Benötigt werden lediglich Angaben zu Namen, Adresse und Kontoverbindung des Antragstellers
sowie eine plausible Darstellung des geplanten Vorhabens. Daraus muss konkret hervorgehen, wofür das Geld benötigt wird. Es können Zuwendungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden.
Den Unterstützungsbetrag von 200 Euro erhalten die Antragsteller schnell und unkompliziert nach Prüfung ihrer Angaben. Die 500 Euro-Anträge werden durch eine Jury bewertet. Im Ergebnis kann eine Bewilligung der beantragten 500 Euro oder eine Abstufung auf 200
Euro erfolgen. Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Akteure einen symbolischen Scheck über 200 Euro bzw. 500 Euro zugesandt. Dann müssen sie nur noch ein Foto anfertigen, dass den Scheck zusammen mit seinen freudigen Empfängern zeigt. Nach Erhalt dieses
zur Veröffentlichung geeigneten Fotos wird der Betrag überwiesen.
Schnellsein lohnt sich
Das Portal zur Antragstellung wird am Montag, dem 29. März 2021 um 9 Uhr freigeschaltet und bei Erreichen von 40.000 Euro wieder geschlossen. Alle ehrenamtlichen Akteure, die im März nicht zum Zuge kommen, erhalten in der zweiten Antragsphase im September erneut eine Chance.
Ablehnungsgründe
Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann nur einen Antrag im Jahr 2021 stellen. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Das gilt auch für die zwei Antragsphasen. Ein Antragsteller, der im Frühjahr eine Zuwendung erhalten hat, wird im Herbst mit einem weiteren Antrag nicht mehr berücksichtigt. Geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, wofür das beantragte Geld konkret eingesetzt werden soll und wie das Vorhaben dem Gemeinwohl im Landkreis Görlitz zugutekommt, kann eine Ablehnung erfolgen. Anträge von Akteuren außerhalb des Landkreises Görlitz werden ebenfalls nicht bearbeitet.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.