Die Rumänen im Alter zwischen 42 und 52 Jahren konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Der 19-jährige Mann aus Montenegro hat sich hingegen illegal im Bundesgebiet aufgehalten weil er seine 90-tägige touristische Aufenthaltsfrist überschritten hatte. Außerdem stellte sich heraus, dass er und die Rumänen im Bereich Ostsachsen im Baubereich gearbeitet hatte. Der 19-Jährige konnte hierfür weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis vorweisen. Die Rumänen benötigen diese als EU-Bürger nicht. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen der Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung und wegen unerlaubtem Aufenthalt. Mögliche Arbeitgeber und Arbeitsorte stehen im Fokus dieser Ermittlungen. Es wurden 1.000,00 Euro Schwarzarbeitslohn beschlagnahmt. Die Ausländerbehörde prüft den Aufenthalt beendende Maßnahmen.