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Görlitz - Bautzener Internethändler vor Gericht

21.04.2010 von Jens Kaczmarek / Fotos: Bianca Schneider || Seite empfehlen

Vor der 8. Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer begann am 21.04.2010 ein Betrugsstrafverfahren gegen einen 22-jährigen Bautzener (Martin R.), dem unter anderem zur Last gelegt wird, ab Sommer 2007 einen sog. „online-shop“ betrieben zu haben,  in welcher dieser hochwertige Textilien von namhaften Markenherstellern und Mobiltelefone angeboten haben soll. 

Zunächst habe der Angeklagte R. den Handel von seiner Wohnung in Bautzen, ab September 2007 von der Wohnung des hier ebenfalls angeklagten, heute 30-jährigen Bautzener Sven P. betrieben. Als Geschäftskonto habe der Angeklagte R. sein eigenes Konto, sowie das der ebenfalls in diesem Verfahren angeklagten Großmutter des Angeklagten P., Helga Sch., heute 72 Jahre alt aus Bautzen, genutzt.
Die von den Käufern auf die Konten der Angeklagten R. und Sch. eingezahlten Kaufpreise seien nach Abzug einer Provision für die geleistete Hilfe der Angeklagten P. und Sch. an R. weitergeleitet worden. R. habe jedoch von vornherein keine Absicht gehabt, die Käufer mit den veräußerten Markenwaren zu beliefern. Stattdessen habe er den Käufern in Einzelfällen Textilplagiate, in den meisten Fällen jedoch nichts geliefert.
Auf diese Weise habe R. zu Unrecht 12.753,60 € vereinnahmt.

Etwa im Dezember 2007 hätten die Angeklagten P. und Sch. u.a. wegen Käuferbeschwerden bemerkt, dass R. die Kunden nicht vertragsgemäß beliefert habe. Andererseits habe P. erkannt, dass sich durch die beschriebene Verfahrensweise viel Geld verdienen lasse, so dass er den Angeklagten R. unter Drohung mit einer Strafanzeige dazu veranlasst habe, den online-Handel weiter zu betreiben. Auf diese Weise hätten R. und P.  weitere 122.904,39 € vereinnahmt.       

R. war im Ermittlungsverfahren umfassend geständig. P. hat die Vorwürfe bestritten; Sch. hat sich bislang zur Sache nicht eingelassen.


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